Der Bergbau im Ruhrgebiet

Hammerthaler Knappenverein 1890 Witten

Der Bergbau im Ruhrrevier

von Helmut Stracke

Um den Eintritt des Ruhrgebiets in die Industrialisierung und den Aufschwung von Bergbau und Eisen- und Stahlindustrie zu verstehen, muss man zunächst danach fragen, wie es vorher ausgesehen hat, worauf aufzubauen war.

Im Ruhrtal wurde bereits seit dem Mittelalter  Kohle für den Eigenbedarf abgebaut. Die Entdeckung und der Abbau der in unserem Raume vorhandenen Kohlevorkommen waren als natürliche Voraussetzungen maßgebend für die gleichzeitige anlaufende industrielle Entfaltung. Hier im Raum Witten – Sprockhövel wird in alten Lesebüchern noch zu findende Sage vom Hirtenjungen nacherzählt und illustriert, der beim Bau eines Herdfeuers herumliegende schwarze Steine verwendete und damit – zufällig die Kohle entdeckte. Hier scheint sich so etwas wie die Frage nach dem „Erstgeburtsrecht“ zu stellen. Es gibt offensichtlich keine andere Stadt, die derart berechtigten Anspruch darauf stellen kann, sich „Wiege des Ruhrbergbaus“ zu nenn, wie das bei Witten der Fall ist.

Dieses Urteil lässt sich stützen, indem man sich einmal vor Augen führt,

  • wie stark die Geschichte der Stadt Witten in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung vom Steinkohlebergbau geprägt worden ist.
  • Wie stark der Ruhrbergbau und seine Nachfolgeindustrien sich allein schon in den Fabrikgebäuden und Wohnbauten architektonisch niedergeschlagen haben.
  • Welche baulichen Relikte in der Landschaft erhalten geblieben sind.
  • Und welche anderen historischen Relikte im Zusammenhang mit dem vergangenem Montanwesen restauriert oder in anderer Form dem Interessierten erschlossen worden sind. ( siehe Industriemuseum eröffnet am 10. Mai 2003)

Mit dem Begriff „Muttental“ ist eingangs bereits ein entscheidendes Schlagwort für den vielschichtigen Komplex „Wiege des Ruhrbergbaus“ genannt. Man darf wohl mit Fug und Recht behaupten, dass kaum ein anderes Revier in der Bundesrepublik einen derart komplexen Einblick in die Geschichte des Steinkohlebergbaus bietet wie das Muttental,das heute fast ausnahmslos landwirtschaftlich genutzt wird und so gut wie keine Nachfolgeindustrien aufweist.

Einen organisierten Steinkohlebergbau mit einer auf wirtschaftlichen Gewinn ausgehende Zielsetzung, - und auch eine Verwendung der Kohle als Brennmaterial im Haushalt war ja schon eine solche, - hat es aber von der Vorzeit bis ins frühe und hohe Mittelalter noch nicht gegeben. Nur am Rande ist aus wenigen verstreuten Urkunden-Nachrichten des 14. und 15. Jahrhunderts, in denen beiläufig auch von Steinkohlegewinnung und- Nutzung die Rede ist, zu erkennen dass man sich des Wertes diesen Bodenschatzes zunehmend bewusster wurde.

Manchen wird es wundern, wie weit zurück  die Standesgeschichte der Bergleute reicht. Schon im Jahr 1158 hat Kaiser Barbarossa das Bergregal (landesherrliches Verfügungsrecht über nutzbare Mineralien) erlassen. In diesem Erlass wurde das Recht des Landsherrn über die Berggüter der Erze geregelt, unabhängig von den Grundstückseigentümern. In dieser Zeit gab es aber noch keinen Kohleabbau. Aber die Formulierung Knappschaft tauchte schon auf, auch Bruderschaft und Kameradschaft, eine ältere Bezeichnung für die Knappschaft ist die Bruderlade. 1556 wissen wir in Tirol, dass in diesen Knappschaften ein Büchsenpfennig gesammelt wurde, um in Notfällen helfen zu können, bei Unglücksfällen oder Krankheiten.

Den Kreis der Knappenvereinsmitglieder genau nach Rängen zu definieren zu wollen, ist nahezu unmöglich, weil hierzu Quellen keine detaillierten Angaben enthalten. Die Statuten oder Satzungen, das formaljuristische und strukturelle Rückrat der Vereine, begrenzten die zugelassenen Mitglieder auf die allgemeine Kategorie „unbescholtener Bergmann“ im Alter zwischen 16 und 40 (später 50) Jahren. Es ist wohl davon auszugehen, dass Schlepper, Hauer und zu einem geringen Teil auch Steiger das Rekrutierungspotential der Vereine bildeten.

Die Knappenvereine boten - anderen Vereinen vergleichbar -  die Möglichkeit für öffentliches und auch geschlossenes Versammlungswesen, bedienten sich des Instruments der Mehrheitsbildung, hatten festgelegte Formen für die Vertretung nach außen, finanzierten sich selbst und förderten die Willens- und Meinungsbildung umfassend, also oftmals und vielleicht überwiegend abseits der Politik im engeren Sinne. Darüber hinaus konnten in der Geselligkeit der Vereine, in ihren Unterstützungsfunktionen und in der Möglichkeit zum ständigen Erfahrungsaustausch ganz generell Problemlagen gemildert werden, die jeden einzelnen Bergmann infolge des Zwangs zur Anpassung an Berufsarbeit und industriekommunales Leben betrafen.
Die Statuten bedurften der behördlichen Genehmigung. Sie wurden zunächst bei der zuständigen Ortsbehörde, dem Amtmann oder Landrat, eingereicht über die Bezirksregierungen dem entsprechenden Oberpräsidium in Münster oder Koblenz zugeleitet. Nach ihrer Genehmigung waren sie verbal verbindlich festgelegtes Selbstverständnis für alle Bereiche der Vereinstätigkeit.

In allen Knappenvereinen, ob konfessionell ausgerichtet oder nicht, regelte das Statut folgende Problemkreise:

  • Vereinszweck und- aufgaben
  • Mitgliedschaft (Aufnahme, Beiträge, Ausschluss)
  • Kreis der Unterstützungsberechtigten und Unterstützungsweisen
  • Vereinsorgane und ihr Wahlmodus
  • Regelungen der Zusammenkünfte
  • Vereinsauflösung.

Die war der Minimalkatalog der zu regelnden Fragen.

Verantwortliche Vereinsorgane, Mitglieder, Versammlungen waren der organisatorische Rahmen für das Vereinsleben und die Schwerpunkte in den Vereinaktivitäten. Hinsichtlich des Vorsitzenden gab es einen weitreichenden Unterschied zwischen den katholischen und freien Knappenvereinen. Der Pfarrer oder Vikar eines katholischen Pfarrbezirks war von Amt wegen und damit automatisch der erste Vorsitzende oder Präses des Vereins. Damit hatten die konfessionellen Vereine einen „geborenen“ Vorsitzenden, dem es freistand, aus der Mitte des Vorstandes einen Vizepräses zu bestimmen. In den freien Vereinen wurden alle Vorstandsämter durch Mehrheitswahl besetzt. Alle Ämter mussten stets auch mit Stellvertretern besetzt sein:

Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister (gelegentlich Kassierer oder Rendant genannt = Rechnungsführer), bildeten in unserem heutigen Verständnis den engeren Vorstand. Für die Überprüfung der Vermögensverhältnisse sorgten die Kassenprüfer(„Referendaren“), und auch die Wahl von Offizieren und Fahnenträgern als Vereinsrepräsentanten nach außen gehörte zu den Aufgaben der Generalversammlungen

Die jährlich stattfindende Generalversammlung war das entscheidende Beschluss fassende Gremium. Sie regelte folgende Angelegenheiten: Wahl des Vorstandes, Wahl des Vereinslokals, Abnahme des Schatzmeisterberichts, Statutenänderung und Vereinsauflösung.

Es gab Vereine, bei denen Schatzmeister und Stellvertreter während der Dauer ihres Amtes beim Vorstand eine Kaution hinterlegen mussten. Die Beiträge wurden in den ersten Jahrzehnten und auch später noch bei mitgliederschwächeren Vereinen in den monatlichen Versammlungen bezahlt; es wurde aber – zumal bei steigenden Mitgliederzahlen – zunehmend dazu übergegangen, Boten (Kassierer) mit dem Einziehen der Beiträge zu betrauen. In manchen Vereinen gab es so genannte Gerätewarte, die das Vereinsinventar (Fahne, Schellenbaum, Abzeichen, Statutenbücher, Degen, Federbüsche, Uniformbestandteile) zu beaufsichtigen und zu pflegen hatten.

Zu den wichtigsten gestalterischen Elementen des Vereinslebens gehörte das Vereinslokal. Die Wirtshäuser waren im 19. Jahrhundert und auch später primäre soziale Zentren der unteren städtischen Gesellschaftsschichten, d. h. der Arbeiter, Handwerker und Kleinhändler. Sie hatten zwei Funktionen: Traditionell ermöglichten  sie volkstümliche Freizeitgestaltung, politisch- emanzipatorisch wurden sie zu den zentralen Versammlungsorten. Idealtypisch hat man sich das Vereinslokal der Knappenvereine vorzustellen als Kneipe für rechtschaffene Bergleute, Arbeiter und Stadtbürger.

Das Vereinslokal war für die Knappenvereine Orientierungs- und Sammelpunkt: Es war der Identfikationsort für gemeinsame Wünsche und Hoffnungen, für Zustimmung und Beschwerden, Ort für soziale Beziehungen, die aus der Nachbarschafts- und Arbeitsplatzverhältnissen resultierten. Die Statuten und sonstigen Quellen belegen, welchen hohen Stellenwert Vereinswirte und ihre Lokalitäten für die Knappenvereine hatten. Gelegentlich wurden die Wirte sogar zu Ehrenmitgliedern ernannt.

Untrennbar mit der Bergbauhistorie verbunden ist die Standesgeschichte des Ruhrbergmanns. Wie in anderen deutschen Bergrevieren bildeten sich Knappenvereine heraus, die – religiös motiviert oder nicht – die Solidarität der Bergleute untereinander und ihre sozialen Interessen zum Ausdruck brachten. In einem Informationsmaterial zur Entstehung der Knappenvereine in Nordrhein – Westfalen heißt es: „Der Beruf des Bergmanns unterscheidet sich von allen Berufen durch die Einsamkeit seiner Arbeitsstätte unter Tage, durch die Dunkelheit, den Schmutz und die ständige Lebensgefahr. Das führte zu einem Zusammenhalt, wie ihn kein anderer Berufsstand jemals gekannt hat und führte gleichzeitig zu einer sozialen Selbsthilfe, die auch in keinem anderen Beruf jemals erreicht wurde“.

Der Bergmann hat nie abseits gestanden. Er hat keine Nullbock – Mentalität gekannt.  Der Bergmann hat allzeit die mitmenschliche Verbundenheit hochgehalten. Kumpel ist eben nicht übersetzbar. Diesen Geist müssen wir aufrecht und wach halten.

Zu den frühesten Zeugnissen gemeinschaftlichen Auftretens gehört die Weihe der ersten Knappschaftsfahne 1832 in Essen, die mit einem Festzug von 1.000 Knappen, mit Fackelschein, Böllerschüssen und Musik verbunden war. 1997 war hier beim Hammerthaler Knappenverein die Fahnenweihe.  Zwischen 1896 bis 1866 wurden im Ruhrgebiet 12 Knappenvereine gegründet, 8 davon allein in Essen. Der Südwestfälische Knappenring gründete sich 1940 in Buchholz Hammerthal. Im Jahr 1865 fanden bereits Aufmärsche in bergmännischen Kitteln statt. Die Farbe der Federstutzen an ihren Schachthelmen zeigt übrigens an, aus welcher Stadt sie jeweils kommen. Schwarz- gelb steht unter anderem für Gladbeck, Schwarz- weiß für Marl, Blau- weiß für Gneisenau- Hostede, Rot für den allg. Knappenverein „Glückauf“ – Datteln. Weiße Federbüsche wiederum tragen einzig die Mitglieder des Landesverbandsvorstandes.

Es ist für uns Knappen eine Pflicht, über den heutigen Tag hinaus nach vorn zu sehen und mündet in unserem persönlichen und gemeinsamen  Bewähren. Wenn wir so weiter arbeiten wie bisher, bin ich der festen Überzeugung, dass unsere Knappenvereine noch lange erhalten bleiben.

In diesem Sinn Euch / Ihnen
ein herzliches Glückauf


Helmut  Stracke, im Mai 2003